offener Brief

 

Schutzschirm für die Examenskandidat*innen der Medizin 


Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir wenden uns an Sie mit der Bitte, gemeinsam eine Lösung für die Chancenungleichheit, die aktuell Studierende mit Kindern und insbesondere Frauen am Ende ihres Medizinstudiums trifft, zu suchen und entstandene Nachteile auszugleichen. Vom 13. bis zum 15.04.2021 findet der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (genannt M2) statt, die schriftliche Abschlussprüfung des Studiums und der Übergang zum abschließenden Praktischen Jahr. Im Zuge der Pandemie ist eine maßgebliche Ungleichheit in der Examensvorbereitung für diese Prüfung entstanden. Nachfolgend stellen wir die Situation der Studierenden und die aus unserer Sicht bestehenden Lösungsmöglichkeiten dar. 


Einschränkungen der Examensvorbereitung 

Für die aktuelle Prüfungskohorte im Frühjahr 2021 erschwerten die zahlreichen Einschränkungen aufgrund der Pandemie die Vorbereitungszeit für das M2, die im Allgemeinen bereits mindestens unter anderem einen “100-Tage-Lernplan” beinhaltet, erheblich. So fanden die stark klinisch orientierten 9. und 10. Semester zum großen Teil nur als Onlineangebot statt. Die Blockpraktika wurden zwar in Präsenz, jedoch nur unter harten Hygieneauflagen für das 10. Semester angeboten, sodass der dringend notwendige Patientenkontakt erschwert war. Zudem sind Bibliotheken seit dem Sommer geschlossen und weder Lerngruppen noch Kleingruppenformate konnten in der gewohnten Form stattfinden. Viele Studierende haben in der Häuslichkeit keine Gelegenheit zum Lernen mit entsprechender Lernatmosphäre. Durch die heterogene Zusammensetzung der Studierendenschaft sind einige von den Einschränkungen stärker betroffen, als andere. Daher muss zusammenfassend festgestellt werden, dass den betroffenen Studierenden gravierende und nicht im ausreichendem Maße ausgeglichene Nachteile im Studienverlauf entstanden sind. 


Chancenungleichheit für Studierende mit Kindern 

Während die Chance für das erfolgreiche Absolvieren des Staatsexamens durch grundlegend andere Lernbedingungen aktuell nicht denen der Kohorten vorher entspricht, kommt für ca. 6- 8% der Medizinstudierenden die Elternschaft bzw. die Kinderbetreuung als erschwerender Faktor hinzu. 

Statt sich auf die Vorbereitung für das M2 zu konzentrieren, muss in der eigentlichen Lernzeit die Kinderbetreuung sichergestellt werden. Pandemiebedingt kann es zum Betreuungsausfall der Regelbetreuung kommen, da Kindertagesstätten Medizinstudierende nicht immer als systemrelevant anerkannt haben. Die Notbetreuung, falls sie wahrgenommen werden kann, bietet oft weniger und unflexiblere Zeiten. Hinzu kommt, dass es teilweise auch durch Kontakte hierüber zu Quarantäne für die gesamte Familie kommen kann. Ältere Kinder sind 

im Homeschooling, welches zusätzliche Ressourcen einfordert. Auf die üblichen Netzwerke, wie Großeltern, Sportvereine, Freunde, kann dagegen wegen des aktuellen Infektionsgeschehens nicht zurückgegriffen werden. Diese Mehrbelastung schmälert die eigene Lernzeit und damit die Erfolgswahrscheinlichkeit des Studienabschlusses in außergewöhnlichem Maße. 


Besondere Mehrbelastung für weibliche Studierende und Mütter 

Die ausgeführten Mehrbelastungen führen zu unterschiedlichen Chancen insbesondere bei weiblichen Studierenden. Unter den Studierenden mit Kindern sind Frauen anteilsmäßig stark vertreten und vor allem dann betroffen, wenn sie als Hauptbezugsperson bzw. “Default Parents” für ihre Kinder handeln und wahrgenommen werden. Studierende Frauen sind im Vergleich zu ihren männlichen Kommilitonen zudem öfter alleinerziehend, was ihnen insbesondere während der Pandemie ihre Studienbemühungen stark erschwert. 


Bisherige Maßnahmen greifen zu kurz 

Die bisherigen Bestrebungen, Nachteile und Chancenungleichheiten zu adressieren, sind ausdrücklich zu begrüßen. Der vom Wissenschaftssenat am 17.03.2021 für die Berliner Hochschulen zu diesem Zweck verlängerte Gesetzliche Schutzschirm für Studierende in der Pandemiezeit schließt unter anderem eine Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester für BAföG-Zwecke mit ein und auch die Nichtwertung aller nicht bestandenen fakultären Prüfungen in diesem Semester. Hier ist allerdings dringend eine Erweiterung des Schutzschirm notwendig, um die entstandenen Chancenungleichheit auch in der Vorbereitung für M2 auszugleichen. 


Schutzschirm auf die Ärztliche Prüfung ausweiten 

Für Prüfungen im direkten Zusammenhang mit dem Staatsexamen, also die Äquivalenzprüfungen zum M1, sowie die Prüfungen M2 und M3, gilt dieser Schutzschirm nicht. Das Nichtbestehen der M2 wird somit weiterhin als Fehlversuch gewertet, mit allen hieraus entstehenden Implikationen. 

Die Staatsexamina dürfen im Gegensatz zu Semesterprüfungen im Studium nur zwei Mal wiederholt werden. Besteht man diese drei Versuche nicht, gibt es keine Möglichkeit, innerhalb Deutschlands noch zur ärztlichen Approbation zu gelangen. Diese Prüfung hat daher für den weiteren Studien- und Lebenslauf außergewöhnliches Gewicht. Hierdurch entsteht eine nicht zu vernachlässigende psychische Belastung durch einen nicht bestandenen Versuch, der auch die folgenden Versuche beeinflussen kann. Etwaige vermeidbare Studienverzögerungen sind nicht auszuschließen. Erschwerend kommt hinzu, dass zukünftige Arbeitgeber auf Antrag einsehen können, ob ein Bewerber mehrere Versuche unternommen hat, um die Staatsexamina zu bestehen. Die Anzahl der Versuche kann somit eine direkte Auswirkung auf den Bewerbungserfolg nach dem Studium haben. 


Fazit 

Wir appellieren an Sie, unsere Bemühungen als Medizinstudierende nicht ins Leere laufen zu lassen und uns zu ermöglichen, unser Studium ohne Benachteiligung durch die Umstände weiter zu verfolgen. Wir möchten unser Studium zu Ende bringen, um als dringend benötigte Ärztinnen und Ärzte in der Gesundheitsversorgung tätig zu werden. Leider zeichnet sich ab, dass unsere Chancen durch die Pandemie eingeschränkt werden. 


Wir brauchen den Schutzschirm für Hochschulen gerade für die karrierebestimmende Ärztliche Prüfung, insbesondere brauchen wir ihn, um Chancengleichheit zu gewährleisten und explizit, um Frauen nicht zu diskriminieren. Diese bilden den überwiegenden Anteil der Medizinstudierenden und fast die Gesamtheit der Medizinstudierenden mit Kind. 

Wir hoffen auf eine Anerkennung unserer Situation als studierende Eltern, die wie alle Eltern durch die pandemischen Bedingungen stark gefordert wurden. 

Wir betonen die doppelte Belastung der Kohorte von F2020, die das Hammerexamen aus M2 und M3 unter oben dargestellten Bedingungen ablegen wird und keinerlei Fangnetz hat. 

Wir appellieren an Sie, eine schnelle und bedarfsorientierte Entscheidung zugunsten der Examenskandidat*nnen der 2. und 3. ärztlichen Prüfung des Frühjahrs 2021 zu treffen. 


Mit freundlichen Grüßen 

Bündnis medizinstudierender Eltern über das Projekt Freundilie und die AG ProMediKids der FSI Charité 

Der offene Brief

Versendet haben wir den Brief Mitte März an 
Ärztinnenbund
LPA (Berlin)
Wissenschaftssenat Berlin
Marburger Bund
BUKOF Klinika
und innerhalb der Charité (Frauenbeauftragte, Dekanat)

Rückmeldung haben wir vom LPA und dem Team der Frauenbeauftragten erhalten

Die Petition geht weiter und auch nach dem Staatsexamen werden wir uns weiter der Thematik widmen!